Die BLZK informiert - Ihr Zahnarzt berät

Zahnärztliche Gutachter in Bayern

In Bayern unterhalten sowohl die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) als auch die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ein flächendeckendes Gutachterwesen, das für unterschiedliche Gebiete zuständig ist.

Die KZVB bestellt im Einvernehmen mit den Krankenkassen flächendeckend Gutachter für alle gesetzlich versicherten Patienten. Bei Problemen mit neu gefertigtem Zahnersatz sollte natürlich zuerst der behandelnde Zahnarzt wegen einer Lösung aufgesucht werden. Bestehen weiterhin dauerhafte Beschwerden mit einer Zahnersatzversorgung, kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse ein Gutachten beantragen. Bei der Planung von Behandlungen besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung bei der KZVB einzuholen.

Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten, die eine Privatbehandlung in Anspruch genommen haben oder eine weitergehende Begutachtung wünschen, können sich an die BLZK wenden.
Diese führt ein Gutachterverzeichnis (PDF | 179 KB) für die verschiedenen Gebiete der Zahnheilkunde, die auch im Internet eingesehen werden kann:

  • Konservierende Zahnheilkunde, Endodontie, Parodontologie
  • Prothetik
  • Chirurgie
  • Implantologie, implantatgetragene Prothetik
  • Kieferorthopädie

Jeder Zahnarzt, der in das Verzeichnis der Gutachter nach der Gutachterordnung der BLZK aufgenommen wird, erkennt die Bestimmungen der Gutachterordnung der BLZK als für sich verbindlich an und unterliegt einer Qualitätskontrolle.

E-Mail senden an das Referat Gutachterwesen der BLZK

Stand: 01.09.2020

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