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Kieferorthopädische Behandlung

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?

Wenn folgende Hinweise auftreten, sollte ein Kieferorthopäde aufgesucht werden:

  • Zu früh verlorene Milchzähne
  • Atmung durch den Mund
  • Daumenlutschen oder Zungenpressen
  • Zähne schließen nicht (offener Biss)
  • Nach vorne/hinten verschobener Unter- oder Oberkiefer (Überbiss/Unterbiss bzw. Vorbiss/Rückbiss)
  • Seitlich verschobener Unterkiefer (Kreuzbiss)
  • Kein Platz für die bleibenden Zähne (Engstand/Retention)
  • Familiäres Vorkommen von Zahn- und Kieferfehlstellungen

Was geschieht bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Ganz allgemein gesagt: Mit sanften Kräften oder Zug, den kieferorthopädische Geräte auf die Zähne ausüben, lassen sich Zähne bewegen und in die gewünschte Position bringen.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung kann entweder mit einer festsitzenden oder einer herausnehmbaren Apparatur (Zahnspange) erfolgen.

Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen trifft der Kieferorthopäde in Abstimmung mit dem Patienten eine individuelle Entscheidung über Notwendigkeit und Art der Behandlung. Wobei die Art der Zahnstellungs-/Kieferanomalie, Zustand der Zähne sowie Alter und Kooperationsbereitschaft des Patienten bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Die Entscheidung wird immer patientenbezogen gefällt. Es gibt keine starren Regeln. Dennoch gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten als Richtschnur für eine Entscheidung.

Welche Zahnspangen eignen sich wofür?

Herausnehmbare Zahnspange

Geringfügige Zahnfehlstellungen, Korrektur von Kieferfehllagen während des Wachstums.

Sie sind beispielsweise für die Verbreiterung des Oberkiefers, die Korrektur eines großen Frontzahnabstands, die Vorverlagerung des Unterkiefers unter Nutzung des körpereigenen Wachstums, die Korrektur von Funktionsstörungen des Gebisses und der Muskulatur geeignet.

Festsitzende Zahnspange

Korrektur von mittleren bis ausgeprägten Zahnfehlstellungen, Korrektur von Kieferfehllagen bei fast abgeschlossenem Wachstum.

So lassen sich bestimmte Korrekturen – wie die Auflösung eines ausgeprägten Engstands, Zahndrehungen, das Aufrichten gekippter Zähne, ein Lückenschluss nach entfernten Zähnen, notwendige Verschiebungen von Zähnen über größere Strecken – am leichtesten mit festsitzenden Apparaturen durchführen. Festsitzende Apparaturen werden in der Regel an bleibenden Zähnen angebracht. Ihr Einsatz bei Kindern, die noch viele Milchzähne haben, ist nur selten angezeigt.

Kombination festsitzende Zahnspange mit kieferchirurgischem Eingriff

Diese Kombination kommt bei der Korrektur schwerer Kieferfehllagen zum Einsatz.

Lingualtherapie

Die Lingualtherapie ist besonders für Erwachsene mit hohen ästhetischen Ansprüchen während der Behandlung geeignet, da die festsitzende Zahnspange auf den Innenflächen der Zähne befestigt wird. Dadurch ist sie recht unauffällig – beim Sprechen und Lachen ist sie nicht zu sehen. Allerdings ist die Lingualtechnik mit höheren Kosten verbunden und die Mundhygiene ist aufwendiger als bei einer normalen Spange.

Aligner

Mit diesen durchsichtigen Korrekturschienen können geringfügige bis moderate Zahnfehlstellungen behoben werden – bei komplexeren Fehlstellungen kommt die Alignertherapie an ihre Grenzen.
 
Aligner werden fast durchgehend getragen – außer beim Essen und der Zahnpflege. Alle ein bis zwei Wochen wechselt der Patient auf eine neue Schiene aus dem für ihn individuell angefertigten Schienensatz. Der Therapieverlauf wird regelmäßig in der Zahnarztpraxis kontrolliert. Gut zu wissen: Die Alignertherapie erfordert Disziplin, denn die Schienen müssen streng nach Therapieplan getragen werden, da sich sonst die Behandlungsdauer verlängern kann.

Wichtig: Eine Behandlung mit Alignern gehört unbedingt in kieferorthopädische oder zahnärztliche Hände – von Zahnschienen aus dem Internet ist abzuraten. Denn bei gewerblichen Anbietern bestehen Zweifel im Hinblick auf die Einhaltung des zahnmedizinisch gebotenen Standards. So findet zum Beispiel die Verlaufskontrolle meist nicht in der Zahnarztpraxis, sondern per Foto-App statt.

Stand: 21.05.2025

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